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Alltagshilfen

Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen haben in Mecklenburg-Vorpommern personelle Unterstützung erhalten. Das Land förderte die Beschäftigung von Alltagshilfen in den Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt vier Millionen Euro. Alltagshilfen übernehmen nichtpädagogische Tätigkeiten, die neben der Arbeit mit den Kindern anfallen. Sie sind damit eine wertvolle Unterstützung für das pädagogische Personal. Auch wissenschaftliche Untersuchungen fordern eine entsprechende Entlastung und belegen, dass durch den Einsatz von Alltagshilfen die Zufriedenheit der pädagogischen Fachkräfte gesteigert wird.

Ein Mann sitzt mit mehreren Kindern an einem Tisch und malt mit ihnen runde Blätter mit Tuschkastenfarbe an.

Vielfältiges Aufgabenspektrum für Alltagshilfen

Alltagshilfen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei der hygienischen Versorgung der Kinder und sorgen dafür, dass Vorgaben des Infektionsschutzes eingehalten werden. Dies ist insbesondere in Pandemiezeiten eine wichtige Aufgabe. Alltagshilfen führen zudem hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus. Sie unterstützen bei der Essensversorgung, machen Küchendienst, übernehmen die Reinigung, Wäschepflege und Desinfektion. Außerdem assistieren sie währen der Bring- und Abholzeiten der Kinder. Alltagshilfen begleiten darüber hinaus bei Ausflügen, beschaffen Material und sorgen für die notwendige Unterstützung auf dem Außengelände der Kita.

Förderrichtlinie regelt Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Kitas konnten über ihre Träger bis zu 6.500 Euro für Alltagshilfen beantragen. Von den insgesamt vier Millionen Euro konnten mindestens 613 Alltagshelferinnen und Alltagshelfer eingestellt werden. Alltagshilfen sollen für ihren Einsatz in den Kitas auch geschult werden. In den Kursen werden sie über ihre Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und mit den Eltern aufgeklärt. Teilnahmegebühren werden für diese Schulungen nicht erhoben. Das Land beteiligt sich einmalig an den Ausgaben für Reisekosten, die durch die Schulung entstehen.

Mit Auslaufen der Förderrichtlinie Ende des Jahres 2024 wurde die Förderung ins Kindertagesförderungsgesetz überführt und damit verstetigt. Das Land gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 1. Januar 2025 zur Unterstützung der Finanzierung der Ausgaben für die Alltagshilfskräfte nach § 2 Absatz 9 KiföG M-V eine Zuweisung nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes. Die Zuweisung erfolgt in Form eines jährlichen Gesamtbetrages, der jeweils zum 10. Januar durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales ausgezahlt wird (§ 26 Absatz 10 KiföG M-V). Alternativ können die Ausgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Alltagshilfen auch Bestandteil der Entgelte nach § 24 Absatz 1 und 3 KiföG M-V sein. Für das Jahr 2025 stehen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe drei Millionen Euro zur Verfügung. Das Verfahren zur Verteilung der Mittel regeln sie in eigener Verantwortung

Kontakt

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

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