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Hortbetreuung

In Mecklenburg-Vorpommern besuchen viele Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende der vierten Klasse nach dem Unterricht einen Hort. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Kindern ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Dieses Angebot hat in den ostdeutschen Flächenländern Tradition. Die Ganztagsförderung des Hortes erstreckt sich auf bis zu sechs Stunden, die Teilzeitförderung umfasst bis zu drei Stunden. Der Hort gewährleistet, dass alle Kinder während des Besuchs ihre Hausaufgaben erledigen können. Darüber hinaus fördert er die Kinder und befähigt sie, zunehmend selbstständig und aktiv ihre Freizeit zu gestalten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. So ist es im Ganztagsförderungsgesetz des Bundes geregelt. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Landesregierung wird den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter umsetzen. Hort und Schule sollen enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Unterstützung für Träger beim Ausbau von Hortplätzen

Bund, Länder und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. In Mecklenburg-Vorpommern stellte der Bund über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in einem ersten Schritt 14,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land stellte ca. 3,2 Millionen Euro bereit.

In einem zweiten Schritt erhält Mecklenburg-Vorpommern über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau vom Bund 54,4 Millionen Euro. Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit. Die Mittel von Bund und Land sind zur Unterstützung der Kommunen bei der Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben vorgesehen. Sie sind für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dienen, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten oder bestehende Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten. Mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau können Neu- und Umbauten, der Erwerb von Grundstücken sowie Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden. In der Richtlinie des Landes zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind die Förderbedingungen festgelegt. Landkreise und kreisfreie Städte beantragen eine Förderung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das LAGuS hat die Antragsunterlagen auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt. 

Beitragsfreier Ferienhort gesetzlich verankert

In den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen. Der Landtag hat im Juni 2022 den gebührenfreien Ferienhort beschlossen und das Kindertagesförderungsgesetz entsprechend geändert. Der gebührenfreie Ferienhort sorgt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Corona-Pandemie hatte das Land bereits Zuzahlungen über den MV-Schutzfonds übernommen, um für Eltern einen beitragsfreien Ferienhort zu gewährleisten. Eltern konnten ihre Kinder in den Ferien höchstens sechs Stunden am Tag im Hort beitragsfrei betreuen lassen, weitere Betreuungsstunden mussten sie selbst bezahlen. Mit der Gesetzesänderung im Sommer 2022 hat das Land dieses Angebot verstetigt und ausgeweitet.

Kontakt

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

Telefon: 0385 588 17410 E-Mail senden

Dr. Jacqueline Neumann

Referatsleiterin
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung

Referat 410 - Kindertagesförderungsgesetz

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